Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen in der Gemeinde Blankensee

Im Rahmen der verhängten Maßnahmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie, weist die Gemeinde Blankensee darauf hin, das Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen, bei einem Hauptwohnsitz außerhalb der Gemeinde, von den jeweiligen Bewohnern unverzüglich geräumt werden müssen.

Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen in der Gemeinde müssen geräumt werden

Auch in anderen Bundesländern, wird dies bereit ähnlich gehandhabt und entsprechend durchgesetzt.