Verbrennung von pflanzlichen Abfällen

Im März und Oktober werden wieder vermehrt pflanzlichen Abfälle in der Gemeinde verbrannt. Dazu teilt die Gemeinde einige Hinweise mit. So ist es nach der Pflanzenabfalllandesverordnung (PflanzAbfLVO M-V vom 18.6.2001) nur erlaubt pflanzliche Abfälle von Haus- und Gartengrundstücken zu verbrennen, die nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder auf vorgehaltenen Anlagen entsorgt werden können.

Neben der Kompostierung kann der Grünschnitt im März und Oktober verbrannt werden

Zulässig ist die Verbrennung vom 1. bis zum 31. März sowie vom 1. bis 31. Oktober, jeweils zwischen 8 und 18 Uhr, für je zwei Stunden. Die einschlägigen Brandschutzbestimmungen sind zu beachten. Beim Verbrennen ist auf die Windrichtung zu achten, um eine Belästigung der Nachbarn zu vermeiden.

Hurra, Hurra die Tanne brennt!

Am Samstag, dem 25. Januar 2020, lädt die Freiwillige Feuerwehr Wanzka zum Tannenbaumverbrennen ein. Stattfinden wird das Ganze, ab 16 Uhr, an der Badestelle in Wanzka.

An der Badestelle findet die Veranstaltung statt

Wer noch einen Tannenbaum vom letztem Jahr sein eigen nennt, kann diesen, bis zum Mittag des 24. Januar 2020, an die Straße legen. Er wird dann von der Feuerwehr abgeholt. Für das leibliche Wohl während des Feuers ist gesorgt, so wird gegrillt und es werden warme sowie kalte Getränke ausgeschenkt.

Grünschnitt in Groß Schönfeld abgeben

Durch eine Neuordnung der Grünpflegearbeiten ab dem 01.01.2018, wird die Gründeponie Groß Schönfeld wieder von der Gemeinde Blankensee betrieben.

Neben der Kompostierung kann der Grünschnitt im März und Oktober verbrannt werden

Grünschnitt kann dabei am 10.03.2018, dem 17.03.2018, dem 24.03.2018 und dem 31.03.2018 jeweils von 10 – 12 Uhr bei der Gründeponie abgegeben werden. Angenommen werden neben Grünschnitt auch Laub, Äste und Sträucher.