Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen in der Gemeinde Blankensee

Im Rahmen der verhängten Maßnahmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie, weist die Gemeinde Blankensee darauf hin, das Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen, bei einem Hauptwohnsitz außerhalb der Gemeinde, von den jeweiligen Bewohnern unverzüglich geräumt werden müssen.

Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen in der Gemeinde müssen geräumt werden

Auch in anderen Bundesländern, wird dies bereit ähnlich gehandhabt und entsprechend durchgesetzt.

Hinweise zum Verhalten im Rahmen der COVID-19 Pandemie

Im Rahmen der Pandemie des Coronavirus (COVID-19), ruft die Gemeinde Blankensee dazu auf soziale Kontakte auf ein Mindestmaß herunterzuschrauben. Damit sollen vor allem ältere Mitbürger und Risikogruppen geschützt werden, sowie die Verbreitung des Virus verlangsamt werden, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

Im Rahmen dieser Ziele empfiehlt die Gemeinde enge körperliche Kontakte mit Freunden, Nachbarn oder fremden Personen zu vermeiden. Daneben wird darauf hingewiesen, das öffentliche Zusammenkünfte mit mehr als 50 Personen meldepflichtig sind. Besuche und Termine bei Institutionen, Ämtern und Vereinen sollten entsprechend verschoben werden. Der Bürgermeister der Gemeinde steht für entsprechende Nachfragen zur Verfügung.

Bewohner der Gemeinde, welche Hilfe bei der Beschaffung von Lebensmittel benötigen, können sich an die Familie Axel Rothe (Neuhof 9, 17237 Blankensee), unter der Telefonnummer 039826/12474 bzw. der Mobilnummer 0171/6375705, wenden. Weitere Helfer können sich gerne beim Bürgermeister melden.