Zu Ruhezeiten sind immer wieder offene Fragen zu finden. Bundesweit und damit auch in der Gemeinde Blankensee gelten hierbei eine Reihe von Regelungen. Diese ergeben sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm und der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Grundsätzliche Betriebszeiten
Geräte und Maschinen dürfen Montag bis Samstag (Werktags) von 7 bis 20 Uhr betrieben werden. Zu solchen Geräten gehören unter anderem Beton- und Mörtelmischer, Bohrgeräte, Heckenscheren, Hochdruckreiniger, Kompressoren, Motorkettensäge, Rasenmäher, Rasentrimmer (mit Elektromotor), Schredder, Vertikutierer und Wasserpumpen. Daneben ist auch der Einwurf von Glas in Altglassammelbehälter in diesen Zeiten erlaubt.
Weitere Einschränkungen
Bestimmte Geräteklassen unterliegen abseits der grundsätzlichen Betriebszeiten weiteren Einschränkungen. Freischneider, Grastrimmer bzw. Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotor), Laubbläser und Laubsammler dürfen von Montag bis Samstag (Werktags) zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden. Tragen die Geräte das Umweltzeichen der Europäischen Union; so sind diese Einschränkungen nicht relevant; dann gelten nur die grundsätzlichen Betriebszeiten.
Mittagsruhe
Eine Reglung, welche bundesweit eine Mittagsruhe vorschreibt, existiert in der Bundesrepublik nicht. Die Gemeinde kann hier zusätzliche Regelungen treffen, in der Gemeinde Blankensee ist dies nicht der Fall.