Spielplätze in der Gemeinde wieder freigegeben

Im Zuge der Coronavirus-Pandemie wurden vor einiger Zeit die Spielplätze in der Gemeinde geschlossen. Diese sind ab sofort wieder freigegeben und können genutzt werden.

Die Nixe in Wanzka wurde restauriert

Daneben wurde in Wanzka die Nixe restauriert und befindet sich wieder auf dem Rondel. Die Restaurierung wurde von Halka und Axel Rothe aus Neuhof vorgenommen.

Hinweise zu den Osterfeiertagen

Die Osterfeiertage stehen vor der Tür. Aufgrund der Corona-Pandemie, fallen Osterfeuer und andere Festivitäten in diesem Jahr leider aus. Stattdessen sind vielmehr Osterspaziergänge ganz in Familie angesagt.

Ostern steht vor der Tür

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bieten sich dafür schöne Wälder und Feldwege, sozusagen direkt vor der Haustür, an. Vorsorglich bittet deshalb die Arbeitsgruppe Waldbrandschutz des Landkreises alle Waldbesucher darum, die bekannten Regeln für das Verhalten im Wald zu beachten:

Im und am Wald darf kein Feuer entzündet werden, Rauchen im Wald und in der Feldflur ist grundsätzlich verboten. Das Befahren von nicht öffentlichen Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.

Wer einen Brand im Wald, auf Heideflächen oder auch Mooren bemerkt sollte sofort den Notruf 112 anrufen oder die 110 der Polizei. Wie die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, werden in Deutschland nur ein bis drei Prozent aller Waldbrände durch natürliche Ursachen, wie Blitzschlag ausgelöst. Die meisten Waldbrände jedoch werden leider durch fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Verhalten entfacht.

Im Wald sollten Besucher Vorsicht walten lassen

Daneben ist das Bürgertelefon des Landkreises auch während der Feiertage in der Zeit von 8 bis 18 Uhr besetzt und kann unter der Telefonnummer 0395/570875330 erreicht werden.

Auch die medizinische Betreuung bei akuten Erkrankungen ist wie gewohnt über den ärztlichen Bereitschaftsdienst gesichert. Die bekannte Telefonnummer 116 117 ist überall im Landkreis erreichbar. Außerdem können Patienten am Sonnabend, Ostersonntag und Ostermontag in der Zeit von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr die Bereitschaftsdienstpraxis im Neubrandenburger Ärztehaus an der Marienkirche aufsuchen. Sofern ein Verdacht auf die Erkrankung mit dem Corona-Virus besteht, werden die Betroffenen unter entsprechenden Schutzvorkehrungen dort in einen separaten Raum geführt, wo auch Abstriche für die Laborkontrolle genommen werden können.

Das Abstrichzentrum in Neubrandenburg ist am Karfreitag und am Ostermontag ebenfalls besetzt. Dort werden Patienten, die eine entsprechende Überweisung haben, getestet.

Die diensthabenden Mediziner, Krankenschwestern und Helfer hoffen, dass sich möglichst alle Menschen in der Region an die speziell zu Ostern auferlegten Einschränkungen halten, auch wenn das über die vier Tage sehr schwerfallen wird. Direkte Kontakte zu anderen sind zu vermeiden und auf große Familienfeiern muss verzichtet werden, damit neue Infektionen vermieden werden. Deshalb bleiben auch nach wie vor Veranstaltungen mit mehreren Personen verboten. Dieses Verbot betrifft auch die traditionellen Osterfeuer der Gemeinden.

Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen in der Gemeinde Blankensee

Im Rahmen der verhängten Maßnahmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie, weist die Gemeinde Blankensee darauf hin, das Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen, bei einem Hauptwohnsitz außerhalb der Gemeinde, von den jeweiligen Bewohnern unverzüglich geräumt werden müssen.

Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen in der Gemeinde müssen geräumt werden

Auch in anderen Bundesländern, wird dies bereit ähnlich gehandhabt und entsprechend durchgesetzt.

Einschränkungen im Rahmen der COVID-19 Pandemie

Im Rahmen der Einschränkungen In Bezug auf die COVID-19 Pandemie, sind nun unter anderem Spielplätze, welche sich im Gemeindeeigentum befinden, vorerst gesperrt.

Auch gemeindeeigene Spielplätze sind zu schließen

Auch die Schulsporthalle bleibt bis zum 20.04.2020 geschlossen. Daneben müssen im Rahmen der Allgemeinverfügung des Landkreises, Nutzungsverträge von öffentlichen Gebäuden bzw. dort stattfindende Veranstaltungen abgesagt werden.