Glasfaserausbau in der Gemeinde

Wie in einigen anderen Medien und durch die Pressemitteilung des Landkreises, bereits angekündigt, erhält die Gemeinde Blankensee, einen Glasfaserausbau. Doch was bedeutet dies für die Bewohner und wie sieht es im Detail aus?

In der Gemeinde soll teilweise Glasfaser ausgebaut werden

Am 12. März 2025 wurde in Blankensee der erste Spatenstich für den geförderten Glasfaserausbau gesetzt. Im Zuge dieses Projekts errichtet GlasfaserPlus Glasfaserhausanschlüsse für insgesamt 96 bzw. 98 Haushalte in den Ortsteilen Blankensee, Friedrichsfelde, Groß Schönfeld, Hoffelde, Rollenhagen und Wanzka.

GlasfaserPlus ist hierbei ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und IFM Investors, einem australischen Fondsmanager, der im Auftrag von Pensionskassen weltweit in Infrastrukturprojekte investiert.

„Die GlasfaserPlus knüpft ihre Ausbauzusage nicht an das Erreichen von Vermarktungsquoten“, so Torsten Freiberg, Regiomanager bei der Deutschen Telekom. „Die Kunden müssen selbst aktiv werden und ihren Glasfaseranschluss buchen. Dies ist beispielsweise direkt online bei der Telekom, im T-Shop oder Fachhandel möglich.“

Die Schule in Blankensee wird ans Glasfasernetz angeschlossen

Während der Ausbauphase schließt GlasfaserPlus Immobilien kostenlos an das Glasfasernetz an, sofern Kundinnen oder Kunden einen entsprechenden Tarif bei einem Telekommunikationsanbieter buchen. Voraussetzung ist lediglich, dass GlasfaserPlus die Zustimmung zur Durchführung der Anschlussarbeiten auf dem Privatgrundstück erhält. Der Ablauf ist wie folgt: Kundinnen und Kunden wählen bei einem Telekommunikationsanbieter einen Glasfaser-Tarif. Der Anbieter setzt sich anschließend mit GlasfaserPlus in Verbindung, um die erforderliche Genehmigung einzuholen und alle weiteren Schritte zu koordinieren. Erfolgt die Beauftragung erst nach Abschluss der Ausbauphase, fallen in der Regel Kosten für den Hausanschluss an — bei der Deutschen Telekom beispielsweise beträgt dieser einmalig 799,95 Euro.

Allerdings werden nicht alle Haushalte auf Wunsch angeschlossen. Hintergrund ist das es sich bei den Haushalten um förderfähigen Adressen nach dem so sogenannte Weiße-Flecken-Programm handeln muss. Dort dürfen ausschließlich Adressen berücksichtigt werden, deren verfügbare Bandbreite unter 30 MBit/s liegt.

Hierfür wurde vom Landkreis eine Adressliste der förderfähigen Haushalte vorgegeben. Anhand dieser Adressen orientiert sich der Glasfaserausbau. Die Liste der Adressen ist nicht öffentlich verfügbar, allerdings sollen weitere Informationen bald auf der Breitband-Seite des Landkreises eingepflegt werden. Auch das Breitbandkompetenzzentrum M-V hält weitere Informationen bereit.

Die Breitband-Seite des Landkreises stelle zusätzliche Informationen zur Verfügung

Der geförderte Ausbau, der bereits am 12. März 2025 begann und bis Ende 2026 bzw. Anfang 2027 abgeschlossen sein soll, umfasst jedoch keine Haushalte, die nicht förderfähig sind.

Ob der Haushalt unterstützt wird, kann über die Webseite telekom.de/glasfaser-mv ermittelt werden. Wer zu den förderfähigen Haushalten gehört, kann einen entsprechenden Tarif buchen. Das beauftragte Tiefbauunternehmen koordiniert den Termin für die Montage des Hausanschlusses frühzeitig mit den Eigentümern.

Voraussetzung für den geförderten Hausanschluss ist, dass es sich um eine förderfähige postalische Adresse handelt und der Eigentümer bereits mindestens einen Auftrag für die Herstellung des Anschlusses erteilt hat. Alle weiteren Details werden im Rahmen der Auskundung gemeinsam abgestimmt. Im gesamten Ausbaugebiet werden, abhängig von den vorhandenen Oberflächen, sowohl sämtliche Methoden des klassischen Tiefbaus als auch das moderne Spülbohrverfahren eingesetzt. Der Einsatz von Frästechnik ist derzeit nicht vorgesehen.

Nicht jeder Haushalt kommt in den Genuss des Glasfaser-Ausbaus

Anträge von nicht förderfähigen Adressen können im Rahmen des Ausbaus leider nicht berücksichtigt werden. Hier bieten sich als Alternative Programme wie Mehr Breitband für MICH an, welche allerdings mit hohen Kosten verbunden sind.

Obstwiese in Blankensee gefällt

Direkt am Bahnübergang in Blankensee befand sich bis vor kurzem ein kleiner Rastplatz auf einer Obstwiese. Während der Rastplatz noch vorhanden ist, ist dies bei der Obstwiese nicht mehr der Fall. Im Rahmen der Arbeit an der Entwässerung der Straße, für die geplante Sanierung der Ortsdurchfahrt, sollten dort einige Bäume gefällt werden; aber von diesem Ausmaß war man dann innerhalb der Gemeinde überrascht.

Die gefällte Obstwiese in Blankensee

Nachdem die entsprechenden Bäume markiert waren, erkundigte sich der Bürgermeister beim entsprechenden Amt und vereinbarte eine Begegnung. Allerdings wurden hier dann schneller Fakten geschaffen als gewünscht, sodass die entsprechende Begehung nicht mehr stattfand und die Obstwiese Geschichte war. Die Gemeinde bemüht sich nun darum einen entsprechenden Ausgleich innerhalb der Gemeinde zu erhalten. Der vom Kreis geplante Ausgleich in Krienke wird hierbei nicht als zielführend gesehen.

Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk MSE-25 beendet seine Tätigkeit

Für den Bezirk MSE-25, in dem unterem die Gemeinde Blankensee enthalten ist, tritt der bisherige Schornsteinfeger Dieter Gothe von seinen hoheitlichen Tätigkeiten, wie die Feuerstättenschau und Abnahmetätigkeiten aus Altersgründen zurück. Übrige Tätigkeiten, wie Kehr- und Messarbeiten, werden von Lars Dzierzawa, einem Mitarbeiter der Firma Hermann / Gothe, als freier Schornsteinfeger durchgeführt.

Ein Schornstein

Aktuell schreibt der Landkreis zum 1. Januar 2022 die Tätigkeit als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in für den Bezirk MSE-25 neu aus.

Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung für den Sperrbezirk

Die tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung, welche im Rahmen des Ausbruchs der Geflügelpest in der Gemeinde erlassen wurde, wurde vom Landkreis aufgehoben. Damit gelten die Regeln für das Beobachtungsgebiet, nun auch im vorherigen Sperrbezirk:

1. Die am 02.03.2021 erlassene Allgemeinverfügung (AZ 39.1.2.19 Sperr. Blankensee) zur Festlegung eines Sperrbezirks um den Ausbruchsbetrieb in Blankensee wird aufgehoben.

2. Für die Gemeinde Blankensee mit den Ortschaften Hasenhof, Tiedtshof, Warbende Ausbau, Friedrichsfelde, Tannenhof, Groß Schönfeld, Rödlin, Wanzka gelten die Anordnungen der am 02.03.2021 erlassenen Allgemeinverfügung für das Beobachtungsgebiet Geflügelpest (AZ 39.1.2.19 Beob. Blankensee) entsprechend.

a) Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

b) Sollten Tierhalter ihren Geflügelbestand noch nicht im Veterinäramt gemeldet haben, ist dies unverzüglich nachzuholen. Verendungen sowie Erkrankungen von Geflügel sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen (Telefon: 0395-570873290 oder -579873182).

c) Geflügel oder andere gehaltene Vögel dürfen nicht in oder aus den Beständen verbracht werden.

d) Frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in noch aus einem Bestand verbracht werden.

e) Ein- und Ausgänge der Geflügelställe sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern.

f) Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden.

g) Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels sind von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung zu betreten und diese Personen haben die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich abzulegen.

h) Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren. Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.

i) Gehaltene Vögel dürfen nicht für die Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.

j) Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

3. Für die in Nr. 1 und 2 a) – j) benannten Anordnungen wird die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

Die aufgrund der Allgemeinverfügung vom 17.11.2020 angeordnete Aufstallungspflicht für Risikogebiete und Betriebe mit 1000 und mehr gehaltenen Vögeln bleibt von diesen Regelungen unberührt und gilt weiterhin.

Die Verfügung des Landkreises kann hier heruntergeladen werden.

Morgen ist Warntag 2020

Am morgigem Donnerstag, dem 10. September 2020 findet der erste bundesdeutsche Warntag statt. In ganz Deutschland wird Probealarm ausgelöst. Dieser wird über Sirenen, Fernseh- und Radioprogramme, Werbetafeln und die Warn-App NINA angezeigt. Im Landkreis der Mecklenburgischen Seenplatte, werden hierzu unter anderem über 280 Sirenen eine Minute lang ein auf- und abschwelleneden Ton von sich geben. Nach zwanzig Minuten wird mittels eines Dauertones Entwarnung gegeben.

Auch in der Gemeinde wird die Sirene zu hören sein

Grundlage für den bundesweiten Warntag ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz, diesen jährlich jeweils am zweiten Donnerstag im September stattfinden zu lassen. Weiterführende Informationen finden sich unter der offiziellen Seite des Warntages unter warnung-der-bevoelkerung.de.