Verbrennung von pflanzlichen Abfällen

Im März und Oktober werden wieder vermehrt pflanzlichen Abfälle in der Gemeinde verbrannt. Dazu teilt die Gemeinde einige Hinweise mit. So ist es nach der Pflanzenabfalllandesverordnung (PflanzAbfLVO M-V vom 18.6.2001) nur erlaubt pflanzliche Abfälle von Haus- und Gartengrundstücken zu verbrennen, die nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder auf vorgehaltenen Anlagen entsorgt werden können.

Neben der Kompostierung kann der Grünschnitt im März und Oktober verbrannt werden

Zulässig ist die Verbrennung vom 1. bis zum 31. März sowie vom 1. bis 31. Oktober, jeweils zwischen 8 und 18 Uhr, für je zwei Stunden. Die einschlägigen Brandschutzbestimmungen sind zu beachten. Beim Verbrennen ist auf die Windrichtung zu achten, um eine Belästigung der Nachbarn zu vermeiden.

Illegale Müllentsorgung bei Tiedtshof

Am Wochenende wurde in der Gemeinde Blankensee in der Nähe von Tiedtshof illegal Müll abgeladen. Die Tat fand an der Waldeinfahrt des Waldweges nach Zachow, gegenüber von Tiedtshof statt.

Der abgeladene Müll

Die Polizei wurde informiert und Anzeige gestellt. Wer etwas gesehen hat und Hinweise geben kann, wird aufgerufen diese weiterzugeben. Entsprechende Hinweise werden über die Telefonnummer 03981/457537 entgegengenommen.