Im März und Oktober werden wieder vermehrt pflanzlichen Abfälle in der Gemeinde verbrannt. Dazu teilt die Gemeinde einige Hinweise mit. So ist es nach der Pflanzenabfalllandesverordnung (PflanzAbfLVO M-V vom 18.6.2001) nur erlaubt pflanzliche Abfälle von Haus- und Gartengrundstücken zu verbrennen, die nicht auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder auf vorgehaltenen Anlagen entsorgt werden können.
Zulässig ist die Verbrennung vom 1. bis zum 31. März sowie vom 1. bis 31. Oktober, jeweils zwischen 8 und 18 Uhr, für je zwei Stunden. Die einschlägigen Brandschutzbestimmungen sind zu beachten. Beim Verbrennen ist auf die Windrichtung zu achten, um eine Belästigung der Nachbarn zu vermeiden.