Öffnungszeiten des Nahkauf über die Osterfeiertage

Die Osterfeiertage stehen an und viele Geschäfte haben während dieser Zeit geschlossen oder geänderte Öffnungszeiten. Der Nahkauf in Blankensee, gehört zu letzterer Kategorie.

Während der Feiertage ändern sich die Öffnungszeiten des Nahkauf

Die geänderten Öffnungszeiten sehen wie folgt aus:

1. April 2021 – Gründonnerstag: 7 – 12:30 Uhr / 14 – 18 Uhr
2. April 2021 – Karfreitag: geschlossen
3. April 2021 – Karsamstag: 7 – 11 Uhr
4. April 2021 – Ostersonntag: 7 – 10 Uhr
5. April 2021 – Ostermontag: geschlossen

Ab Dienstag, dem 6. April 2021; hat der Nahkauf wieder zu seinen normalen Öffnungszeiten geöffnet.

Grußwort des Bürgermeisters

Anlässlich der Osterfeiertage, wendet sich der Bürgermeister der Gemeinde Blankensee, mit einem Grußwort an die Einwohner der Gemeinde:

Wir alle erleben in unserem Leben wohl zum ersten Mal ein Osterfest mit enormen Einschränkungen durch den Coronavirus! Ostern so ganz in der Familie mit Oma, Opa, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwistern und Freunden ist nur im begrenzten Rahmen möglich. Zum Glück gibt es in der heutigen digitalen Welt Möglichkeiten, sich trotzdem etwas näherzukommen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest und hoffe, dass wir durchaus ein Osterfeuer in der Gemeinde nachholen können, wenn sich die Lage beruhigt hat! Bleiben Sie gesund und nutzen Sie vielleicht die Situation für Dinge, zu denen Sie sonst keine Zeit finden.

Herzlichst, Arko Mühlenberg

Hinweise zu den Osterfeiertagen

Die Osterfeiertage stehen vor der Tür. Aufgrund der Corona-Pandemie, fallen Osterfeuer und andere Festivitäten in diesem Jahr leider aus. Stattdessen sind vielmehr Osterspaziergänge ganz in Familie angesagt.

Ostern steht vor der Tür

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bieten sich dafür schöne Wälder und Feldwege, sozusagen direkt vor der Haustür, an. Vorsorglich bittet deshalb die Arbeitsgruppe Waldbrandschutz des Landkreises alle Waldbesucher darum, die bekannten Regeln für das Verhalten im Wald zu beachten:

Im und am Wald darf kein Feuer entzündet werden, Rauchen im Wald und in der Feldflur ist grundsätzlich verboten. Das Befahren von nicht öffentlichen Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.

Wer einen Brand im Wald, auf Heideflächen oder auch Mooren bemerkt sollte sofort den Notruf 112 anrufen oder die 110 der Polizei. Wie die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, werden in Deutschland nur ein bis drei Prozent aller Waldbrände durch natürliche Ursachen, wie Blitzschlag ausgelöst. Die meisten Waldbrände jedoch werden leider durch fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Verhalten entfacht.

Im Wald sollten Besucher Vorsicht walten lassen

Daneben ist das Bürgertelefon des Landkreises auch während der Feiertage in der Zeit von 8 bis 18 Uhr besetzt und kann unter der Telefonnummer 0395/570875330 erreicht werden.

Auch die medizinische Betreuung bei akuten Erkrankungen ist wie gewohnt über den ärztlichen Bereitschaftsdienst gesichert. Die bekannte Telefonnummer 116 117 ist überall im Landkreis erreichbar. Außerdem können Patienten am Sonnabend, Ostersonntag und Ostermontag in der Zeit von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr die Bereitschaftsdienstpraxis im Neubrandenburger Ärztehaus an der Marienkirche aufsuchen. Sofern ein Verdacht auf die Erkrankung mit dem Corona-Virus besteht, werden die Betroffenen unter entsprechenden Schutzvorkehrungen dort in einen separaten Raum geführt, wo auch Abstriche für die Laborkontrolle genommen werden können.

Das Abstrichzentrum in Neubrandenburg ist am Karfreitag und am Ostermontag ebenfalls besetzt. Dort werden Patienten, die eine entsprechende Überweisung haben, getestet.

Die diensthabenden Mediziner, Krankenschwestern und Helfer hoffen, dass sich möglichst alle Menschen in der Region an die speziell zu Ostern auferlegten Einschränkungen halten, auch wenn das über die vier Tage sehr schwerfallen wird. Direkte Kontakte zu anderen sind zu vermeiden und auf große Familienfeiern muss verzichtet werden, damit neue Infektionen vermieden werden. Deshalb bleiben auch nach wie vor Veranstaltungen mit mehreren Personen verboten. Dieses Verbot betrifft auch die traditionellen Osterfeuer der Gemeinden.