Sitzung der Gemeindevertretung Blankensee

Am Dienstag, dem 30.03.2021 findet um 19 Uhr, im Pavillon der Schule in Blankensee, die nächste Sitzung der Gemeindevertretung statt.

Im Pavillon der Schule findet die Sitzung statt.

Für den öffentlichen Teil werden Besucher im Rahmen des Pavillons mit entsprechendem Abstand platziert. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist verpflichtend. Die Tagesordnung der Sitzung sieht wie folgt aus:

1. Einwohnerfragestunde
2. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.02.2021
5. Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
6. Beschluss zur Umschuldung von 2 Darlehen der Gemeinde Blankensee nach Zinsfestschreibung
7. Aufstellungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Watzkendorf“
8. Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe zur Anschaffung eines Aufsitzmähers für die Gemeinde Blankensee
9. Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe für die Errichtung eines Spielplatzes in Groß Schönfeld Gemeinde Blankensee
10. Bauanträge
11. Anfragen der Gemeindevertreter
12. Schließen der öffentlichen Sitzung

Nach dem öffentlichen Teil der Sitzung werden einige nicht öffentliche Tagesordnungspunkte besprochen.

Von Wegen und Schildern

Der alte Bahndamm zwischen Rödlin und Thurow lädt zum Spazieren ein. Wer allerdings genauer hinschaut, wird festgestellt haben, das am Wegesrand immer wieder Müll und Unrat zu finden war. Umweltbewusste Jugendliche aus Rödlin wollten das nicht länger als gegeben hinnehmen und machten sich ans Werk.

So kamen mehrere Autoanhänger voll mit Müll zusammen. Nun lädt der Weg wieder zu einem müllfreien Spaziergang in der Natur ein. Die Gemeinde möchte sich für diese spontane Reinigungsaktion bei Celina Pitrek, Marie Madaus und Charlotte Reimer bedanken.

Der Bahndamm zwischen Rödlin und Thurow, der Weg in Groß Schönfeld und Wanzka ohne Ortsschild

In Groß Schönfeld ist wegen eines verstopften Abflusses der Dorfteich überflutet worden. Dank der Firma M. Zahn konnten die Abflussrohre freigespült werden und der Weg von den Gemeindearbeitern wieder hergerichtet werden. In Wanzka und Watzendorf wurde jeweils eines der Ortseingangsschilder gestohlen. Hinweise dazu können der Gemeinde oder der Polizei mitgeteilt werden.

Daneben warnen in Blankensee-Dorf Schilder vor einer Ölspur. Auch zur Geflügelpest in der Gemeinde gibt es Neuigkeiten. So bleibt das eingerichtete Sperrgebiet, sowie das dazugehörige Beobachtungsgebiet bis mindestens Anfang April in Kraft.

Internationaler Frauentag

Heute, am 8. März wird wieder der Internationale Frauentag gefeiert. So auch in der Gemeinde Blankensee.

Tulpen gehören mit zum Frauentag (Fabian Sigler, Tulpen (152421817), CC BY 3.0)

Anlässlich dieses Tages möchte sich die Gemeindevertretung und der Bürgermeister mit einigen Worten an die Frauen der Gemeinde wenden:

Zum Internationalen Frauentag senden wir unseren Frauen in der Gemeinde Blankensee herzliche Grüße und die besten Wünsche für unsere gemeinsame Zukunft. Ihr Bürgermeister und die Gemeindevertretung.

Geflügelpest in Blankensee

Aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in Blankensee Trockenwerk hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, einen Sperrbezirk, sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Der Sperrbezirk erstreckt sich über die Gemeinde Blankensee mit ihren Ortsteilen.

Die Dimensionen des Sperrbezirks und Beobachtungsgebietes

Für den Sperrbezirk wird angeordnet:

1. Durch das Amt Neustrelitz-Land sind an den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Geflügelpest-Sperrbezirk“ gut sichtbar anzubringen.

2. Gehaltene Vögel sind in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

3. Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Futtermittel dürfen nicht aus dem Bestand verbracht werden.

4. Anzahl und Standorte des gehaltenen Geflügels sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mitzuteilen.

5. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

6. Das gehäufte Auftreten von erkranktem oder verendetem Geflügel ist dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich zu melden (Telefon: 0395-57087 3290 oder 0395-57087 3182). Dabei sind verendete Tiere so aufzubewahren, dass sie Witterungseinflüssen nicht ausgesetzt sind und Menschen und Tiere nicht mit Ihnen in Berührung kommen.

7. Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels sind gegen unbefugtes Betreten und Befahren zu sichern.

8. Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels sind von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung zu betreten und diese Personen haben die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich abzulegen.

9. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren. Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.

10. An den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten, in denen Geflügel halten wird, sind Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen, welche mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets feucht gehalten werden müssen.

11. In den Geflügelhaltungen ist eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchzuführen und zu dokumentieren.

12. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden.

13. Auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, dürfen gehaltene Vögel, Eier oder Tierkörper gehaltener Vögel nicht befördert werden.

14. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

15. Die Beförderung von frischem Fleisch von Geflügel aus einer Schlachtstätte, einem Zerlegebetrieb oder einem Kühlhaus ist verboten.

Die Verfügungen des Landkreises zum Beobachtungsgebiet und zum Sperrbezirk können über die Links heruntergeladen werden.

Neues aus der Gemeinde

Während durch die Pandemie bedingt, das gesellschaftliche Leben sich in eine Art Dämmerzustand befindet, lässt sich die Natur davon nicht beeindrucken. So sind zwischen Thurow und Rödlin Biber unterwegs und nagten an dem einen oder anderen Baum.

Biber sind zwischen Thurow und Rödlin am Gange

Daneben gibt es auch weniger gute Nachrichten aus der Gemeinde, so sind z.B. mutwillige Beschädigungen in Blankensee-Dorf zu finden.

Mutwillige Beschädigungen in Blankensee-Dorf

Auch wurden in der letzten Zeit vermehrt Straßenschilder gestohlen oder Aufkleber mit rassistischen Inhalten auf Laternen und Schildern angebracht. Hinweise dazu können der Gemeinde oder der Polizei mitgeteilt werden.