Interessenbekundungsverfahren zur Fortsetzung der Schulsozialarbeit

Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule in Blankensee, sind anerkannte Träger der Jugendhilfe aufgerufen, ihr Interesse zu bekunden. Hintergrund hierfür ist die Aufgabe der Stelle durch die IPSE GmbH zum 01.01.2022.

Die Schule in Blankensee

Den geeigneten freien oder öffentliche Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, für diesen Schulstandort ihr Interesse für ein entsprechendes Leistungsangebot zu bekunden. Entsprechende Unterlagen sollten bis zum 19.10.2021 an folgende Adresse gesendet werden:

Gemeinde Blankensee
über das Amt Neustrelitz-Land
Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

Die vollständigen Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren können entsprechend heruntergeladen werden.

Gemeinde Blankensee schreibt Stelle als Gemeindearbeiter aus

Im Rahmen der Besetzung einer Stelle als Gemeindearbeiter zum 01.01.2022 schreibt die Gemeinde Blankensee eine entsprechende Stelle auf Basis von dreißig Wochenstunden aus. Zu den Aufgaben gehören unter anderem handwerkliche Aufgaben, Pflegearbeiten, Winterdienst und die Vor- und Nachbereitung von Gemeindeveranstaltungen.

Die Gemeinde sucht einen Gemeindearbeiter

Die komplette Stellenausschreibung kann hier heruntergeladen werden. Bewerbungen werden bis zum 22.09.2021 über das Amt Neustrelitz-Land entgegengenommen:

Amt Neustrelitz-Land
Der Amtsvorsteher
Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

Alternativ kann die Bewerbung auch per E-Mail an eingereicht werden.

Geflügelpest in Blankensee

Aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in Blankensee Trockenwerk hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, einen Sperrbezirk, sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Der Sperrbezirk erstreckt sich über die Gemeinde Blankensee mit ihren Ortsteilen.

Die Dimensionen des Sperrbezirks und Beobachtungsgebietes

Für den Sperrbezirk wird angeordnet:

1. Durch das Amt Neustrelitz-Land sind an den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Geflügelpest-Sperrbezirk“ gut sichtbar anzubringen.

2. Gehaltene Vögel sind in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

3. Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Futtermittel dürfen nicht aus dem Bestand verbracht werden.

4. Anzahl und Standorte des gehaltenen Geflügels sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mitzuteilen.

5. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

6. Das gehäufte Auftreten von erkranktem oder verendetem Geflügel ist dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich zu melden (Telefon: 0395-57087 3290 oder 0395-57087 3182). Dabei sind verendete Tiere so aufzubewahren, dass sie Witterungseinflüssen nicht ausgesetzt sind und Menschen und Tiere nicht mit Ihnen in Berührung kommen.

7. Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels sind gegen unbefugtes Betreten und Befahren zu sichern.

8. Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels sind von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung zu betreten und diese Personen haben die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich abzulegen.

9. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren. Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.

10. An den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten, in denen Geflügel halten wird, sind Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen, welche mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets feucht gehalten werden müssen.

11. In den Geflügelhaltungen ist eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchzuführen und zu dokumentieren.

12. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden.

13. Auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, dürfen gehaltene Vögel, Eier oder Tierkörper gehaltener Vögel nicht befördert werden.

14. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

15. Die Beförderung von frischem Fleisch von Geflügel aus einer Schlachtstätte, einem Zerlegebetrieb oder einem Kühlhaus ist verboten.

Die Verfügungen des Landkreises zum Beobachtungsgebiet und zum Sperrbezirk können über die Links heruntergeladen werden.

Sitzung der Gemeindevertretung im Januar

Gestern fand im Gebäude der freiwilligen Feuerwehr in Blankensee die Sitzung der Gemeindevertretung für den Monat Januar statt. Gegen 18:06 Uhr wurde mit der Einwohnerfragestunde begonnen. Seitens der anwesenden Einwohner gab es keine Fragen. Anschließend wurde die Sitzung eröffnet. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und dem Beschluss der Tagesordnung wurde das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung gebilligt.

Die Sitzung fand in der freiwilligen Feuerwehr in Blankensee statt

Danach folgte der Bericht des Bürgermeisters Arko Mühlenberg. So wurden die Bemühungen für die Förderung der Schule in Blankensee in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium dargestellt und über einen Wasserschaden im Dörphus berichtet. Größere Schäden konnten dort verhindert werden und die Versicherung wurde entsprechend informiert.

Als Nächstes wurde über die mögliche Übernahme eines Werbeträgers der Raiffeisenbank in Blankensee, sowie der möglichen Reparatur der in diesem Werbeträger verbauten Uhr, informiert. Anschließend wurde über die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen blankensee.net und der Gemeinde Blankensee berichtet.

Der Werbeträger der Raiffeisenbank in Blankensee bei Nacht

Nach einer Anfrage zur Ausbaggerung des Dorfteiches in Groß Schönfeld wurden die Kosten hierfür auf 5.000 Euro beziffert. Cornell Reinhold, Mitglied der Gemeindevertretung, wies dann darauf hin, dass die Bereitstellung von Löschwasser eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist und für nicht einsatzfähige Löschwasserentnahmestellen, zu denen der Dorfteich gehört, entsprechende Lösungen gefunden werden müssen. Nach Aussage von Cornell Reinhold sind aktuell sechzig bis siebzig Prozent der Löschwasserentnahmestellen in der Gemeinde nicht einsatzfähig. Es bestand der Konsens hier demnächst eine entsprechende Lösung zu finden.

Kleinere Probleme am Bahnhof wurden in der Sitzung angesprochen

Des Weiteren wurde über Jugendarbeit in der Gemeinde und eine Auktion für Grundstücke in der Nähe des Bahnhofes berichtet. Hier hatte die Gemeinde bis zu einem Gebot von 10.000 € mitgeboten; schlussendlich ging das Grundstück allerdings an einen privaten Käufer. Die Deutsche Bahn wurde über eine defekte Leuchte am Bahnhof informiert, diese wird allerdings nach Auskunft der Deutschen Bahn nicht repariert. Ein entsprechender Auftrag wird erst dann ausgelöst, wenn mehrere Leuchten defekt sind. Weiter informierte der Bürgermeister über Fällungen von Bäumen in der Watzkendorfer Straße in Blankensee.

Anschließend wurde der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 als nächster Tagesordnungspunkt aufgerufen. Das Rechnungsprüfungsamt des Amtes hat den entsprechenden Abschluss geprüft. Für den Abschluss wurde ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk vergeben, was vor allem mit der Nichteinsetzung der Satzung für die Nutzung der Turnhalle begründet wurde. Nach weiteren Erläuterungen und Erklärungen wurde der Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses einstimmig gefasst.

Auch die Tagesordnungspunkte über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018 und dem Beschluss der Haushaltssatzung wurden einstimmig beschlossen. Im nächsten Tagesordnungspunkt Beschluss über die Festlegung von Nutzungsgebühren wurde nach einiger Diskussion ein Mehrheitsbeschluss gefasst.

Das
Jugend- und Freizeitzentrum Blankensee wurde seitens des Trägers geschlossen

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um den Beschluss über die Finanzierung des Jugendfreizeitzentrums in Blankensee. Hintergrund ist die Schließung des Jugend- und Freizeitzentrum Blankensee seitens des Trägers, der IPSE GmbH Neustrelitz. Die Schließung erfolgte dabei ausdrücklich gegen den Willen der Gemeinde Blankensee. Aufgrund der geschaffenen Tatsachen seitens des Trägers der Einrichtung wurde die anteilmäßige Finanzierung für das Jugend- und Freizeitzentrum Blankensee an die IPSE GmbH Neustrelitz eingestellt.

Anschließend wurde einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 2019, sowie dem Beschluss über die Herstellung einer Photovoltaikanlage in der Schule Blankensee und einigen Bauanträgen zugestimmt. Als letzter Punkt vor der Schließung der öffentlichen Sitzung wurden die Anfragen der Gemeindevertreter entgegengenommen. Anschließend wurde die öffentliche Sitzung gegen 19:40 Uhr geschlossen.

Gelbe Säcke im Nahkauf

Leichter Verpackungsmüll wird in den sogenannten Gelben Säcken entsorgt. Bisher gab es diese unter anderem im Dörphus oder im Amt Neustrelitz-Land. Ab heute können die Gelben Säcke statt im Dörphus jeden Donnerstag aus dem Nahkauf in Blankensee bezogen werden.

Im Nahkauf können jeden Donnerstag Gelbe Säcke abgeholt werden

Der Bürgermeister der Gemeinde, Arko Mühlenberg, bedankt sich in einem Statement, herzlichst bei der Geschäftsleitung und den Angestellten des Nahkaufs, die diesen Service ermöglichen.