Kostenfreie FFP-Masken

Vor kurzem begann der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte damit 59.000 FFP2-Masken innerhalb der Gemeinden des Kreises zu verteilen. Gedacht ist dieses Angebot für einkommensschwache Haushalte.

Im Amt Neustrelitz-Land können die FFP2-Masken abgeholt werden

Für Bürger der Gemeinde Blankensee, können diese Masken im Einwohnermeldeamt des Amtes Neustrelitz-Land gegen Vorlage des Personalausweises und des Bedürfnisnachweises abgeholt werden. Berechtigt sind unter anderem Bezieher von Sozialleistungen.

Sitzung der Gemeindevertretung Blankensee

Am nächsten Montag, dem 29.11.2021 findet um 16 Uhr, im Amt Neustrelitz-Land, die nächste Sitzung der Gemeindevertretung statt.

Das Amt Neustrelitz-Land befindet sich in Neustrelitz

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist verpflichtend. Die Tagesordnung der Sitzung sieht wie folgt aus:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Feinplanung 2022/2023
3. evtl. Infos v. Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
4. Bauanträge
5. Bestätigung des Dringlichkeitsbeschlusses über eine außerplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2021 für einen Zuschuss an den WBV
6. Bestätigung Dringlichkeitsbeschluss über eine überplanmäßige Ausgabe zur Deckung des Produktes 5310 Anlage im Bau Photovoltaikanlage für Schlussrechnungszahlung Zahlungsziel 22.11.2021.
7. Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe zur Deckung des Produktes 2151 Anlage im Bau Mod. Grundschule
8. Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2021
9. Anfragen der Gemeindevertreter
10. Schließen der öffentlichen Sitzung

Nach dem öffentlichen Teil der Sitzung werden einige nicht öffentliche Tagesordnungspunkte besprochen.

Interessenbekundungsverfahren zur Fortsetzung der Schulsozialarbeit

Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an der Regionalen Schule in Blankensee, sind anerkannte Träger der Jugendhilfe aufgerufen, ihr Interesse zu bekunden. Hintergrund hierfür ist die Aufgabe der Stelle durch die IPSE GmbH zum 01.01.2022.

Die Schule in Blankensee

Den geeigneten freien oder öffentliche Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, für diesen Schulstandort ihr Interesse für ein entsprechendes Leistungsangebot zu bekunden. Entsprechende Unterlagen sollten bis zum 19.10.2021 an folgende Adresse gesendet werden:

Gemeinde Blankensee
über das Amt Neustrelitz-Land
Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

Die vollständigen Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren können entsprechend heruntergeladen werden.

Gemeinde Blankensee schreibt Stelle als Gemeindearbeiter aus

Im Rahmen der Besetzung einer Stelle als Gemeindearbeiter zum 01.01.2022 schreibt die Gemeinde Blankensee eine entsprechende Stelle auf Basis von dreißig Wochenstunden aus. Zu den Aufgaben gehören unter anderem handwerkliche Aufgaben, Pflegearbeiten, Winterdienst und die Vor- und Nachbereitung von Gemeindeveranstaltungen.

Die Gemeinde sucht einen Gemeindearbeiter

Die komplette Stellenausschreibung kann hier heruntergeladen werden. Bewerbungen werden bis zum 22.09.2021 über das Amt Neustrelitz-Land entgegengenommen:

Amt Neustrelitz-Land
Der Amtsvorsteher
Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

Alternativ kann die Bewerbung auch per E-Mail an eingereicht werden.

Geflügelpest in Blankensee

Aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in Blankensee Trockenwerk hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, einen Sperrbezirk, sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Der Sperrbezirk erstreckt sich über die Gemeinde Blankensee mit ihren Ortsteilen.

Die Dimensionen des Sperrbezirks und Beobachtungsgebietes

Für den Sperrbezirk wird angeordnet:

1. Durch das Amt Neustrelitz-Land sind an den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Geflügelpest-Sperrbezirk“ gut sichtbar anzubringen.

2. Gehaltene Vögel sind in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

3. Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Futtermittel dürfen nicht aus dem Bestand verbracht werden.

4. Anzahl und Standorte des gehaltenen Geflügels sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mitzuteilen.

5. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

6. Das gehäufte Auftreten von erkranktem oder verendetem Geflügel ist dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich zu melden (Telefon: 0395-57087 3290 oder 0395-57087 3182). Dabei sind verendete Tiere so aufzubewahren, dass sie Witterungseinflüssen nicht ausgesetzt sind und Menschen und Tiere nicht mit Ihnen in Berührung kommen.

7. Die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels sind gegen unbefugtes Betreten und Befahren zu sichern.

8. Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels sind von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung zu betreten und diese Personen haben die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich abzulegen.

9. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren. Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.

10. An den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten, in denen Geflügel halten wird, sind Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen, welche mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets feucht gehalten werden müssen.

11. In den Geflügelhaltungen ist eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchzuführen und zu dokumentieren.

12. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildbestandes freigelassen werden.

13. Auf öffentlichen oder privaten Straßen oder Wegen, ausgenommen auf betrieblichen Wegen, dürfen gehaltene Vögel, Eier oder Tierkörper gehaltener Vögel nicht befördert werden.

14. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

15. Die Beförderung von frischem Fleisch von Geflügel aus einer Schlachtstätte, einem Zerlegebetrieb oder einem Kühlhaus ist verboten.

Die Verfügungen des Landkreises zum Beobachtungsgebiet und zum Sperrbezirk können über die Links heruntergeladen werden.